Maschinenversicherung

Maschinenversicherung

Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Was kann versichert werden?

Alle stationären, fahrbaren, maschinellen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen können über die Maschinenversicherung versichert werden

fahrbare Baugeräte:

z.B.: Radlader, Turmdrehkräne, Bagger, usw.

stationäre Produktionsanlagen:

z.B.: Dreh-, Bohr-, und Fräsmaschinen, Druckereimaschinen, usw.

Welche Schäden und Gefahren sind versicherbar?

Abgedeckt sind unvorhergesehen eingetretene Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Technische Störungen: Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Zerreißen infolge Fliehkraft,Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern
  • Produktfehler: Material-, Konstruktions- oder Ausführungsfehler
  • Menschliche Ursachen: Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Bei fahrbaren Geräten: Feuer und, soweit vereinbart, Schäden durch Diebstahl
  • Naturgewalten: Sturm, Frost oder Eisgang

Welche Schäden und Gefahren sind unter anderem nicht versicherbar?

    Der wichtigste Ausschluss ist der Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus dennoch versichert sind. Schäden durch Feuer (beispielsweise durch Explosion, Brand oder Blitzschlag) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken!

    Welche Zahlungen werden in einem Schadensfall geleistet?

    • Notwendige Reparaturosten werden im Teilschadensfall durch den Versicherer ersetzt, wie beispielsweise Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, Kosten für Ersatzteile, Transportkosten hier auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten, sowie De- und Remontagekosten
    • Je nach Vereinbarung sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen bis zu einer bestimmten vereinbarten Höhe versichert

    Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor dem Schadenseintritt ersetzt, abzüglich Schrott- bzw. Restwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.

    Ein Schadensbeispiel für...

    ...Maschinenschaden

    Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.

    ...Diebstahl

    Eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb blieb über das Wochenende auf der Autobahnbaustelle stehen. Am kommenden Montag stellten Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.