Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung dient dem Schutz von Unternehmern, sowie seinen gesetzlichen Vertretern vor den finanziellen Schäden der beruflichen Haftung, in dem Sie den rechtlichen Anspruch auf Regulierung prüft. Während der täglichen Arbeit können Ansprüche resultieren, die unter Anderem aus Unachtsamkeit, Montage-, Überwachungs- und/der Ausführungsfehlern entstehen.

Für wen ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung geeignet?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet.

Was kann versichert werden?

Je nach Umfang des Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht versichert, welche aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere gilt dies auch für die gesetzliche Haftpflicht aus Falschlieferung oder Mangelhaftigkeit gelieferter oder hergestellter Güter.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

Welche Schäden und Gefahren sind versicherbar?

Eine Betriebs- und Produktionshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Unter Umständen können spezielle Produktvermögensschäden in einer erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert werden.

  • Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie bspw.:
  • Durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • Durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
  • Wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • Für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
  • Infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • Durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften

Für besondere Berufsgruppen kann eine reine „Vermögensschadenhaftpflicht-Police“ nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.

Welche Schäden und Gefahren sind unter anderem nicht versicherbar?

    Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind bspw.:

    • Schäden, die man selbst erleidet
    • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
    • Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind

     

    Was sollte beachtet werden?

    Unterschiedliche Betriebe in unterschiedlichen Branchen benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.