R+V Crefo - WKV 500
Umfassender Forderungsausfallschutz bei Insolvenzen
Inhalt:
- versichert sind Forderungsausfälle bei Zahlungsunfähigkeit von Auftraggebern (Insolvenztatbestand), sofern der Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintritt
 - Versicherungsschutz nur gegenüber inländischen Kunden
 - empfohlen für Unternehmen bis max. 5 Mio EURO Umsatz
 - keine Rechtsschutzdeckung bei bestrittenen Forderungen
 - jederzeit wandelbar in die R+V Crefo Police mit weitreichendem, individuell anpassbarem Versicherungsschutz
 
Herrstellung des Versicherungsschutzes über:
- Premium-, Wirtschaft-, Kompaktauskunft mit Bonitätsindex < = 300; Zahlungsweise < = 32
 - Kurzauskunft mit Risikoklasse 1,2 3, oder 4 und eine Zahlweise < = 32
 - Privatkunden über eine Consumer Kompakt-, Plus- oder Premiumauskunft mit Risikoklasse 1 + 2
 
Versicherungsleistungen
- max. Versicherungssumme je Kunde 20.000 EURO
 - Jahreshöhstentschädigung (JHE) 50.000 EURO
 - vorgeschaltetes Inkasso durch Creditreform bei fälligen Forderungen
 - Jahresnettoprämie 500 EURO bei einjähriger Vertragslaufzeut (Nachlass bei 3 Jahres-Vertrag)
 - Einschluss Absicherung zivilrechlicher Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gegen Mehrbeitrag möglich
 
Wann in der Versicherungsfall eingetreten? (§ 3 AVB WKV 500)
Versicherungsfall ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden.
- Die Zahlungsunfähigkeit ist nur eingetreten, wenn
 - ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung vom Gericht mangels Masse abgewiesen worden ist: am Tag des Gerichtsbeschlusses,
 - die Annahme eines Schuldenbereinigungsplans vom Insolvenzgericht festgestellt worden ist:
 - am Tag des Gerichtsbeschlusses,
 - mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist: an dem Tag, an dem sämtliche Gläubiger ihre schriftliche Zustimmung zum Vergleich gegeben haben,
 - oder eine vom Versicherungsnehmer beantragte Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden nicht zur vollen Befriedigung geführt hat: an dem Tag, an dem die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung bescheinigt wurde.