Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Aus einer kleinen Unstimmigkeit oder einem vermeintlich harmlosen Fehler kann schnell ein langwieriger Rechtsstreit entstehen. Selbst bei einem relativ geringen Streitwert fallen in diesem Fall hohe Gerichts- und Anwaltskosten an. Besonders für kleinere Unternehmen mit geringeren Rücklagen ist die Gefahr sehr hoch, aufgrund eines Gerichtsverfahrens in Insolvenz zu geraten. Durch den rechtzeitigen Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung lässt sich dies jedoch verhindern.

Für wen ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung geeignet?

Für alle Firmen und auch Freiberufler, die sich vor etwaigen finanziellen Risiken einer Rechtsstreites schützen möchten.

Wer und was kann versichert werden?

Der Versicherungsnehmer und dessen Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Welche Leistungen sind unter Anderem versicherbar?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber bzw. Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Unter Anderem können folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten sein:

    • Arbeits-Rechtsschutz
    • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Steuer-Rechtsschutz
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
    • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten

    Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.

    Was sollte beachtet werden?

    Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen, um so im Vorfeld prüfen zu lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abzugrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben zulassen.