D&O Versicherung

Was ist die D&O Versicherung?

Die D&O-Versicherung ist in vielen Unternehmen nicht mehr wegzu­denken. Sie dient nicht nur dem Risikomanagement, sondern ist wesentlicher Bestandteil der Gewinnung und Bindung von Führungs­kräften. Ihr Schutzzweck ist zuvorderst die Absicherung der natür­lichen Personen in Führungs- und Leitungspositionen (Geschäfts­führer, Vorstände, Beiräte und leitende Angestellte) vor der persön­lichen Haftung aus Pflichtverletzungen.

Die D&O-Versicherung besteht aus der Rechtsschutz- und Leistungs­komponente, anders ausgedrückt: In der Abwehr unbegründeter und der Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche.

Das Risiko

Unternehmensleiter haften persönlich, d. h. mit dem Privatvermögen und unbegrenzt, für Vermögenseinbußen des Unternehmens und von Dritten aufgrund erfolgter „Pflichtverletzungen“ bei der Ausführung ihrer Tätigkeit. Sie haften aber auch gesamtschuldnerisch, d. h. auch für Pflichtverletzungen von Organkollegen. Ihnen obliegt die Entlastungs­beweispflicht.

Die Grundlagen hierzu finden sich im § 43 GmbHG, § 93 und § 116 AktG sowie in weiteren Gesetzen und Vorschriften.

Zudem ist die Bereitschaft gestiegen, Manager in Anspruch zu nehmen.

Wer könnte Anspruchssteller sein?

Wettbewerber, Kunden, Lieferanten, Finanzamt, Banken, Gläubiger, Behörden, Sozialversicherungsträger, usw. (Außenverhältnis), aber auch das Unternehmen oder der Konzern selbst, dem die Führungs­kraft angehört, etwa ausgelöst durch das Kontrollgremium oder Aktionäre (Innenverhältnis).

Wer profitiert von der D&O Versicherung?

Neben der versicherten Person kann auch das Unternehmen selbst Nutznießer sein, indem es möglicherweise mangels Privatvermögens uneinbringliche Forderungen gegen die Führungskraft absichert.

Vorteile der D&O Versicherung

Vorteile für die versicherte Person:

  • Schutz/Absicherung des privaten Vermögens, denn nach dem Gesetz besteht unbegrenzte Haftung
  • Zahlung einer Entschädigung in konkreten Schadenfall nicht aus "eigener Tasche"
  • Bestmögliche rechtliche Verteidigung in Versicherungsfall, ohne auf die Kosten achten zu müssen
  • Wiederherstellung des guten Rufs bei unberechtigten Anschuldigungen durch optimale rechtliche und finanzielle Unterstützung
  • Absicherung der eignen Unabhängigkeit und der weiteren beruflichen Zukunft
  • Schutz bei Übernahme von mehr Verantwortung und Arbeit
  • Freieres und beruhigendes Arbeiten und Entscheiden im Unternehmen aufgrund des Wissens um den bestehenden Versicherungsschutz
  • Kein eigener Premienaufwand, da die Unternehmen die Kosten tragen, um den Managern zu helfen bzw. diese abzusichern, sowie auch aus Eigeninteresse wegen der Innenverhältnisdeckung
  • Versichert sind Ansprüche, die von Außen (z.B. Konkursfall) und von Innen (z.B. durch verschuldete Fehlentscheidung) gestellt werden
  • Je nach Bedarf "Maßgeschneiderter", weltweit gültiger Versicherungsschutz

Vorteile für Anteilseigner, Kapitalanleger, Aktionäre und Besitzer des Unternehmens sowie für die Versicherungsnehmerin durch die Innenverhältnisdeckung:

  • Verschuldete Fehlentscheidungen des/der Manager, die zu Verlusten führen, müssen nicht kommentarlos akzeptiert bzw. als unternehmerisches Risiko angesehen werden
  • Regressmöglichkeiten gegen den versicherten Personenkreis
  • Deckungserweiterungen speziell für das Firmeninteresse
  • Erleichtert und sichert ab bei Entscheidungen für Umstrukturierungen, Expansion, Neuverpflichtung von Managern im In- und Ausland

"Schadenzahlungen" werden in den meisten Fällen an das Unternehmen geleistet, sodass diese Deckung auch

  • Vor Bilanzverlusten schützt, die durch verschuldete (in VSV unter Anderem vorsätzlich) Vermögensschäden der Manager entstehen
  • Dem Wert des Unternehmens stabilisiert
  • Die finanzielle Kontinuität stabilisiert
  • Den Gewinn für die Anteilseigner, Besitzer und Aktionäre absichert
  • Die Zukunft der Firma schützt